Strengere Effizienzkriterien für Neuwagen ab 1. Januar 2016
2. Juli 2015 agvs-upsa.ch - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK verschärft die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der gemäss Energieverordnung vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung. Durch die Verschärfung wird garantiert, dass erneut nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt. Die neuen Kategorien gelten ab 1. August 2015 mit einer Übergangsfrist bis Ende 2015.
Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G: A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Daneben enthält die Etikette weiter Angaben wie zum Beispiel zum Treibstoffverbrauch oder zu den CO2-Emissionen und ermöglicht so einen energie- und umweltbewussten Autokauf.
Die Energieetikette wird vom UVEK jährlich (Stichtag: 31. Mai) dem neusten Stand der Technik angepasst, da sonst der Anteil an Fahrzeugen in der besten Effizienz-Kategorie A ständig zunehmen würde. Die neuen Grenzen der Effizienz-Kategorien sind in der Verordnung des UVEK über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PW) festgelegt. Sie gelten ab dem 1. August 2015 mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015.
Auf der Energieetikette muss auch der Durchschnittswert der CO2-Emissionen aller in der Vorperiode (1. Juni - 31. Mai) in Verkehr gesetzten Neuwagen ausgewiesen werden. Dieser lag bisher bei 144 Gramm CO2 pro Kilometer. Durch verbesserte Motoren sinken Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen von Neuwagen jedoch stetig ab, so dass der durchschnittliche CO2-Ausstoss für die Neuwagen-Modelle in der Schweiz neu bei 139 g CO2/km liegt*.
Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G: A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Daneben enthält die Etikette weiter Angaben wie zum Beispiel zum Treibstoffverbrauch oder zu den CO2-Emissionen und ermöglicht so einen energie- und umweltbewussten Autokauf.
Die Energieetikette wird vom UVEK jährlich (Stichtag: 31. Mai) dem neusten Stand der Technik angepasst, da sonst der Anteil an Fahrzeugen in der besten Effizienz-Kategorie A ständig zunehmen würde. Die neuen Grenzen der Effizienz-Kategorien sind in der Verordnung des UVEK über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PW) festgelegt. Sie gelten ab dem 1. August 2015 mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015.
Auf der Energieetikette muss auch der Durchschnittswert der CO2-Emissionen aller in der Vorperiode (1. Juni - 31. Mai) in Verkehr gesetzten Neuwagen ausgewiesen werden. Dieser lag bisher bei 144 Gramm CO2 pro Kilometer. Durch verbesserte Motoren sinken Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen von Neuwagen jedoch stetig ab, so dass der durchschnittliche CO2-Ausstoss für die Neuwagen-Modelle in der Schweiz neu bei 139 g CO2/km liegt*.
*Anmerkung: Der Wert von 139 g CO2/km berechnet sich auf Basis der Neuwagen, die zwischen 1.6.2014 und 31.5.2015 neu in Verkehr gesetzt wurden. Im Bericht «Energieverbrauch und Energieeffizienz der neuen Personenwagen 2014» vom 11.6.2015 wird der Wert der durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neuwagen mit 142 g CO2/km beziffert. Dieser Wert bezieht sich auf das Kalenderjahr 2014.