RTVG-Abstimmung: Nun muss das Bundesgericht ran
1. Juli 2015 agvs-upsa.ch - Drei Beschwerden gingen beim Bundesgericht aufgrund des knappen Abstimmungsergebnisses zum RTVG schon ein, doch nicht auf korrektem Weg. Am 30. Juni ist eine weitere – korrekt eingereichte – Beschwerde in Lausanne eingetroffen. Nun muss das oberste Gericht Stellung nehmen.
Die bisherigen Beschwerden stammten allesamt aus dem Kanton Zürich. Inhalt: Aufgrund der knappen Entscheidung sollen die Stimmzettel nachgezählt werden. Mit 3500 mehr Ja- als Nein-Stimmen war die Abstimmung über das neue Radio- und TV-Gesetz (RTVG) eine der knappsten Entscheidungen auf Bundesebene überhaupt. Das Schreiben wurde direkt nach Lausanne ans Bundesgericht geschickt. Doch das ist nicht korrekt. Nur wenn Beschwerden zuerst an die jeweilige Kantonsregierung gelangen und diese abblitzen, müssen sich die obersten Richter mit dem Fall befassen.
Auf dem korrekten Weg
Das ist nun geschehen. Gemäss Blick.ch hat ein Beschwerdeführer aus dem Kanton Basel-Landschaft beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Dieser war zuvor korrekterweise an die Baselbieter Regierung gelangt, wo er abgeblitzt ist. Jetzt ist die RTVG-Abstimmung offiziell ein Fall für das Bundesgericht, zu welchem es inhaltlich Stellung nehmen muss.
Die bisherigen Beschwerden stammten allesamt aus dem Kanton Zürich. Inhalt: Aufgrund der knappen Entscheidung sollen die Stimmzettel nachgezählt werden. Mit 3500 mehr Ja- als Nein-Stimmen war die Abstimmung über das neue Radio- und TV-Gesetz (RTVG) eine der knappsten Entscheidungen auf Bundesebene überhaupt. Das Schreiben wurde direkt nach Lausanne ans Bundesgericht geschickt. Doch das ist nicht korrekt. Nur wenn Beschwerden zuerst an die jeweilige Kantonsregierung gelangen und diese abblitzen, müssen sich die obersten Richter mit dem Fall befassen.
Auf dem korrekten Weg
Das ist nun geschehen. Gemäss Blick.ch hat ein Beschwerdeführer aus dem Kanton Basel-Landschaft beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Dieser war zuvor korrekterweise an die Baselbieter Regierung gelangt, wo er abgeblitzt ist. Jetzt ist die RTVG-Abstimmung offiziell ein Fall für das Bundesgericht, zu welchem es inhaltlich Stellung nehmen muss.