Medien-Irrtum: Kein Mindesttempo auf der Überholspur
25. Juni 2015 agvs-upsa.ch - Eine Medienmitteilung aus dem Bundesrat vom Mittwoch löste ein grosses Echo aus. Ein kleiner Passus führte zu einem Missverständnis, das sich schneller verbreitete als die mutmassliche Mindestgeschwindigkeit auf der Überholspur.
«Schluss mit Schneckentempo», «Überholen schnell gemacht», so oder ähnlich lauteten die Schlagzeilen auf den deutschsprachigen Internetportalen. Selbst Spiegel Online berichtete, dass in der sonst so gemütlichen Schweiz beim Überholen nun Gas gegeben werden müsse. Und die Meldung wurde von den Lesern eifrig kommentiert.
Auslöser für die Meldungen war eine Medieninformation, die am Mittwoch gegen 17 Uhr versendet wurde. Unter dem Titel «Bundesrat streicht veraltete Verkehrsregeln» war ganz am Schluss unter dem Punkt «Unter anderem werden folgende Bestimmungen modernisiert» zu lesen: «Auf einer Autobahn mit drei Spuren pro Richtung soll die Spur ganz links künftig nur noch von Fahrzeugen benutzt werden, die mit mehr als 100 km/h fahren dürfen; dies im Interesse des Verkehrsflusses. Bisher galt dafür Mindesttempo 80 km/h.»
Missverständnis
Die Journalisten – angeführt von der nationalen Nachrichtenagentur – folgerten daraus, dass man ab 1. Januar 2016 auf der linken Spur mindestens 100 km/h fahren müsse – also ein Mindesttempo gelte. Auf Anfrage des AGVS-Newsdesk bestätigte der Mediensprecher des ASTRA, Thomas Rohrbach, dass es sich hierbei um ein Missverständnis handelt. «Ein Mindesttempo vorzuschreiben, ist heute gar nicht mehr möglich. Der Verkehr ist dafür viel zu dicht. Oder was ist zum Beispiel, wenn es regnet? Nein, bei dieser neuen Verordnung werden die Fahrzeuge reglementiert, welche die Überholspur benutzen dürfen. Und das sind eben neu nur noch Fahrzeuge, die schneller als 100 km/h fahren dürfen.»
Reisecars verboten
Das heisst: Ab dem 1. Januar 2016 dürfen in der Schweiz auf dreispurigen Autobahnen nur noch Autos, Motorräder und nicht plombierte Lieferwagen und Wohnmobile die Überholspur benutzen. Reisecars, schwere Wohnmobile oder auf Tempo 100 km/h plombierte Lieferwagen müssen die linke Spur meiden. Lastwagen und Anhängergespanne (z. B. Wohnwagen) durften schon jetzt nicht auf die Überholspur.
Mehr Infos dazu: www.astra.admin.ch