Besorgnis bei den Garagisten nach WEKO-Entscheid

Besorgnis bei den Garagisten nach WEKO-Entscheid

15. Juli 2015 agvs-upsa.ch - Die WEKO hat entschieden, ihre KFZ-Bekanntmachung in abgeschwächter Form um 6 Jahre zu verlängern. Der AGVS begrüsst, dass die Marktverhältnisse des Autogewerbes in der Schweiz nach wie vor besonderen Regeln unterstellt sind. Gleichzeitig ist er enttäuscht, dass diese für die Garagisten in einigen Punkten klare Verschlechterungen beinhalten. Der AGVS erwartet, dass die WEKO die neuen, wenn auch verwässerten Regeln am Markt durchsetzt.
 

Die KFZ-Bekanntmachung der Schweizerischen Wettbewerbskommission (WEKO) gilt, nachdem zu einem früheren Zeitpunkt bereits von unbefristeter Verlängerung die Rede war, neu bis 2022. Garagisten können nach wie vor mehrere Marken im Betrieb verkaufen und warten. Vor willkürlichen Vertragskündigungen schützt nach wie vor eine seitens der KFZ-Bekanntmachung definierte zweijährige Kündigungsfrist.Die Enttäuschung überwiegt: Der wichtige Kontrahierungszwang (Pflicht zum Abschluss eines bindenden Vertrags) und die Begründungspflicht bei einer Kündigung sind nicht mehr in der KFZ-Bekanntmachung geregelt. Zudem wurden Neuerungen, welche der AGVS als sinnvoll und wichtig erachtet befand, nicht berücksichtigt. Schliesslich hat die WEKO die Beweisanforderungen an einen Kartellrechtsverstoss so hoch angesetzt, dass es in Zukunft kaum noch möglich sein wird, sich vor Gericht zu wehren. 
 

Nachhaltige Förderung des Wettbewerbs in Frage gestellt
Seit Erlass der kartellrechtlichen Vorschriften für den Handel mit Kraftfahrzeugen im Jahr 2002 ist der Wettbewerb im Autogewerbe nachweislich und nachhaltig gefördert worden. Die Schweizer WEKO gibt dem AGVS mit der nunmehr erfolgten Verabschiedung der überarbeiteten KFZ-Bekanntmachung Recht, dass es im Hinblick auf einen gesunden Wettbewerb und damit zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten diese fairen Rahmenbedingungen braucht. Sie gleichen das bestehende Machtungleichgewicht zwischen den Herstellern/Importeuren und den vielen KMU des Autogewerbes aus.

Marktteilnehmer mahnen erfolglos
Der AGVS war in den letzten Jahren sehr bemüht, der WEKO mittels diverser Gutachten aufzuzeigen, dass die bestehenden Regeln der Schweizer Volkswirtschaft gut getan haben: Die tatsächlich bezahlten Preise in der Schweiz sind auf den EU-Durchschnitt gefallen und haben sich dort stabilisiert. Der AGVS hatte 2009, 2012 und 2014 bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) Studien in Auftrag gegeben, welche die Nachhaltigkeit der Wettbewerbsintensivierung empirisch eindrücklich belegt haben.

Die EU-Kommission hat unter dem Einfluss neoliberaler Strömungen vor vier Jahren entschieden, die bisherige Kontrolle über Vertriebsverträge von Neuwagen aufzugeben. Seitdem können europäische Autohersteller die Vertragsbeziehungen zu Händlern nahezu frei gestalten und nutzen diesen Freiraum gemäss jüngsten Analysen nunmehr zu eigenen Gunsten aus. Für Urs Wernli war eine solche Entwicklung leider absehbar: «Wir haben in der Schweiz bereits vor vier bis fünf Jahren angefangen, Massnahmen zu ergreifen, damit die WEKO nicht blind der EU folgt und bewährte Spielregeln über Bord wirft».


«Dies ist sicher nicht zu Ende gedacht»

Für den AGVS ist es nicht nachvollziehbar, warum die WEKO ihre besten Regeln, mit den denen die Schweizer Konsumenten in den vergangenen 10 Jahren über eine halbe Milliarde Franken gespart haben, abgeschwächt haben. Entsprechend enttäuscht ist AGVS-Zentralpräsident Urs Wernli.

Herr Wernli, die WEKO hat soeben die Revision der KFZ-Bekanntmachung vorgestellt. Wie fällt Ihre erste Reaktion aus? Urs Wernli: Zunächst begrüsst der AGVS, dass die WEKO nach wie vor der Auffassung ist, dass die Marktverhältnisse des Autogewerbes in der Schweiz besondere Regeln für unsere Garagisten notwendig machen. Gleichzeitig muss ich aber zur Kenntnis nehmen, dass die neuen Regelungen für unsere Garagisten in einigen Punkte Verschlechterungen beinhalten.


Was bringt die revidierte KFZ-Verordnung dem Garagisten konkret?
Mit der neuen Bekanntmachung behält der Garagist wichtige Gestaltungsmöglichkeiten. Die WEKO möchte den Mehrmarkenvertrieb schützen und sieht auch weiterhin bestimmte Kündigungsfristen vor.

Und wo schadet sie ihm?
Wir bedauern, dass die WEKO zentrale Regeln für den Wettbewerb und für die AGVS-Mitglieder wie auch für das gesamte Autogewerbe deutlich verwässert. Es wird vor allem in Zukunft sehr schwer, sich gegen einen Kartellrechtsverstoss zu wehren.

Verträge können neu ohne Begründung gekündigt werden. Dagegen hat sich der AGVS gewehrt?
Dies ist sicher nicht zu Ende gedacht. Wenn Händler- und Serviceverträge neu ohne jegliche Begründung gekündigt werden können ist das nicht nachvollziehbar. Wie möchte denn die WEKO überhaupt in Zukunft erfahren, ob einem Händler gekündigt wurde, weil er es gewagt hat, gegen den Willen seines übermächtigen Vertragspartners weiter mehrere Marken zu führen? Diese Information würde aber die WEKO brauchen um die Wirksamkeit der Regelung zu prüfen.

Wie stark konnten Sie eigentlich auf die Revision Einfluss nehmen?
Die neue KFZ-Bekanntmachung hat gegenüber dem Entwurf, wie er von der WEKO in Vernehmlassung geschickt worden ist, wesentliche Änderungen erfahren. Es ist für mich und wohl auch die meisten Marktteilnehmer nicht nachvollziehbar, warum die WEKO ihre besten Regeln, mit denen die Schweizer Konsumenten in den letzten 10 Jahren über ein halbe Milliarde CHF eingespart hat, abgeschwächt hat.

Von aussen betrachtet hatte man etwas den Eindruck, hier stehen die Interessen des AGVS und jene von auto-schweiz im Widerspruch. War das bei der sonst guten Beziehung zwischen den beiden Verbänden ein Problem?
Der AGVS vertritt die Interessen des Handels und des Autogewerbes. Es liegt auf der Hand, dass die Interessen der Zulieferer (Werke und Importeure) und die Interessen der Garagisten daher nicht immer deckungsgleich sein können. Aber ein grundsätzliches Problem für die Zusammenarbeit ist dadurch nicht entstanden.


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