Damit es in der Garage nicht plötzlich dunkel wird

Leuchtstofflampenverbot

Damit es in der Garage nicht plötzlich dunkel wird

15. August 2023 agvs-upsa.ch – Ab 1. September 2023 gilt in der Schweiz ein Verkaufsverbot für die weit verbreiteten T5- und T8-Leuchtstoffröhren. Grund dafür ist die Gefahr, die von den geringen Quecksilbermengen in diesen Leuchtmitteln ausgeht. Was das für Garagen und Werkstätten heisst.

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Foto: Shutterstock 

srh. Der Knopfdruck, das anschliessende Aufflackern der Deckenleuchten. Das Bild kennen alle – sei es aus der Schule, aus der eigenen Küche, dem Keller oder eben der Garage oder Werkstatt. Die Neonröhren kennen wir aus unserem Leben, und sie sind kaum wegzudenken. Solche Röhren sind an sehr vielen Orten eingebaut. Aber: Ab Ende August werden für die EU und die Schweiz keine Leuchtstoffröhren mehr produziert. Nur noch die Restbestände dürfen verkauft werden. Dies übrigens nicht, weil wie bei den Glühbirnen die Energieeffizienz massiv schlechter wäre, sondern weil Quecksilber in Leuchtmitteln eliminiert werden soll. Und da in den Röhren Quecksilbergas gezündet wird, ist das Aus für diese Technologie eine beschlossene Sache.

Immerhin: Eine gewisse Ersparnis bringen LED-Lampen gegenüber den Leuchtstoffröhren (ca. 50 %), wenn auch nicht im gleichen Ausmass wie bei Halogenlampen oder Glühbirnen, die zehnmal mehr Strom verbrauchen. LED-Lampen haben noch weitere Vorteile: Sie flackern nicht, die Nutzungsdauer ist sehr lang – bis 25 Jahre – und die Entsorgung am Lebensende ist unproblematisch. Es gibt grundsätzlich drei Optionen, Leuchtstoffröhren zu ersetzen.

Variante 1: Leuchtmittel ersetzen (Retrofit)
LED-Retrofitlampen nutzen Vorschaltgeräte, die in den bestehenden Leuchten bereits vorhanden sind. Bestimmte LED-Leuchtmittel können auch direkt an 230 V betrieben werden. Diese Lösung macht vor allem für den Privatbereich Sinn. Es gibt indes ein Aber: Für den Betrieb einer Leuchtstoffröhre ist ein Vorschaltgerät notwendig. Von diesen gibt es verschiedene Typen. Einige steuern die Röhre elektronisch, andere über eine Spule. Nicht immer gibt es passende Ersatz-Leuchtmittel, dann kann ein Umbau der Elektrotechnik durch einen Elektriker oder ein Ersatz der Leuchte notwendig sein.

Variante 2: Ganze Leuchte ersetzen
Die zweite Möglichkeit ist, nicht nur das Leuchtmittel, sondern die komplette Leuchte zu ersetzen. Ein 1:1-Ersatz der Leuchte durch Fachleute ist natürlich mit höheren Kosten verbunden. Oft können jedoch bestehende Montagepunkte, Einbauöffnungen und Leitungsauslässe der bisherigen Beleuchtung genutzt werden. Der Leuchten-Austausch ist in der Regel in wenigen Stunden erledigt. Förderprogramme für Unternehmen, die umfangreiche Ersatzmassnahmen planen, sind auf energiefranken.ch zu finden.

Variante 3: Umfassende Lichtplanung
Mit hohem Initialaufwand ist die dritte Option verbunden: eine umfassende Beleuchtungssanierung mit vorgängiger Lichtplanung und -beratung mit einer zusätzlichen Lichtsteuerung für noch mehr Energie- und Kosteneinsparung. Zusätzlich bieten einfaches Dimmen oder die Kombination mit einer intelligenten Steuerung weitere Einsparpotenziale – so z.B. durch eine Anwesenheitssensorik, tageslichtabhängige Steuerungen oder Zeitschaltautomatiken. Mit einer solchen Anlage kann der Stromverbrauch (und somit auch die CO2-Emission) um bis zu 70 Prozent reduziert werden. 
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