Eine Frage der Fairness
Der 8. März 2026 ist wieder ein Abstimmungssonntag. Die Diskussion um die sogenannte Halbierungsinitiative zur Finanzierung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) betrifft auch das Autogewerbe unmittelbar. Für den Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) steht dabei nicht eine medienpolitische Grundsatzdebatte im Zentrum, sondern die konkrete Belastungssituation der Mitgliederbetriebe.
Die Ausgangslage ist klar: Heute entrichten Unternehmen eine umsatzabhängige Radio- und Fernsehabgabe. Dabei entrichten viele Betriebe die Abgabe bereits auch privat – nicht nur die Inhaber, sondern auch die gesamte Belegschaft. Die Initiative sieht eine vollständige Befreiung der Unternehmen vor und eine Senkung der Privatabgabe auf 200 Franken.
Jede Entlastung ist essenziell
Die vom Bundesrat beschlossene Reform zur Abgabe, welche unabhängig des Ausgangs der Initiative per 2027 in Kraft treten soll, befreit lediglich Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 1,2 Millionen Franken von der Abgabe. Mit dieser Reform sollen auch die Privatabgaben schrittweise bis 2029 auf 300 Franken gesenkt werden. Für einen grossen Teil unserer Mitglieder – insbesondere Handelsbetriebe mit hohen Umsätzen und tiefen Margen – bringt diese Reform allerdings keine substanzielle Entlastung.
Gerade im Autogewerbe sind die Margen traditionell knapp. Hohe Umsätze bedeuten nicht automatisch hohe Gewinne. Investitionen in die Elektrifizierung, Digitalisierung, Infrastruktur und Ausbildung sind notwendig, um weiterhin in einem schwierigen und dynamischen Umfeld bestehen zu können. Gleichzeitig steigen Energie-, Personal- und Regulierungskosten. Im Autogewerbe ist jede zusätzliche Abgabe relevant und jede Entlastung ist für die Wirtschaftlichkeit essenziell.
Faktische Doppelbelastung ist unfair
Zudem ist festzuhalten, dass Unternehmen vom SRG-Angebot kaum direkt profitieren. Die Mediennutzung erfolgt in der Regel privat – und wird über die Haushaltsabgabe bereits finanziert. Eine zusätzliche umsatzabhängige Unternehmensabgabe führt somit faktisch zu einer doppelten Belastung ohne entsprechenden Mehrwert für die Betriebe.
Aus Sicht des AGVS ist deshalb entscheidend, dass Unternehmen insgesamt nicht weiter überproportional belastet werden, vor allem für einen Service public, den sie vor allem privat nutzen. Dabei steht die Fairness gegenüber unseren Betrieben im Vordergrund – die heutige umsatzabhängige Abgabe belastet viele Unternehmen unverhältnismässig. Deshalb unterstützt der AGVS die Halbierungsinitiative und empfiehlt deren Annahme.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden über die Initiative entscheiden. Der AGVS wird die Diskussion weiterhin aus wirtschaftlicher Perspektive begleiten – mit dem klaren Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe zu sichern und unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden.